01_Kopfbahnhof_Prinzip

Prinzipieller Gleisplan eines Kopfbahnhofes

Ankunft:

Die Züge kommen von rechts her (auf dem blauen Gleis) in die Bahnsteiggleis (orange). Dadurch wird die Zuglok ganz links vor dem Prellbock eingeschlossen. Die Zuglok kuppelt vom Wagenzug ab und zieht etwas vor.

Aus dem Bahnbetriebswerk (BW - schwarz, mit Drehscheibe) kommt eine Rangierlok und zieht den Wagenzug auf das Ausziehgleis (grün). Von dort schiebt sie die Wagen in die Abstellanlage (dunkelgrün). Dort werden die Wagen innen und aussen gereinigt und für die nächste Reise mit Vorräten (Wasser, Nahrungsmittel, Getränke) versehen. Hier können auch Verstärkungswagen abgestellt werden.

Die Fahrzeuge der MITROPA (DSG = Deutsche Speisewagen- und Schlafwagen-Gesellschaft) werden auf deren Gleisen abgestellt (rot). Sie bedürfen spezieller Reinigung und Versorgung.

Eventuell im Zug laufende Postwagen werden ebenfalls auf die zur Post gehörigen Gleise überstellt (gelb).

Die Zuglok ist durch das Abziehen der Wagen frei. Sie geht nun in das BW (schwarz), wo sie Sand, Wasser und Treibstoffe (je nach Loktyp) erhält. Hier können auch kleinere Reparaturen durchgeführt werden.

Abfahrt:

Sobald der Auftrag zur Bildung eines neuen Zuges kommt, macht sich die Rangierlok auf den Weg zur Abstellanlage und holt dort die erforderlichen Wagen ab. Sie stellt sie in der korrekten Reihenfolge in einem Bahnsteiggleis auf. Die Reihenfolge wird durch den Zugbildungsplan vorgegeben.

Wenn die Zugbildung abgeschlossen ist, wird aus dem BW eine Zuglok für die Streckenfahrt abgerufen. Nach dem Ankuppeln der Zuglok an den Wagenzug werden die Bahnsteigsperren freigegeben und die Passagiere können mit ihrem Handgepäck an Bord gehen. Das grosse Gepäck haben die Passagiere bereits vorher an der Gepäckannahme im Empfangsgebäude (EG) abgegeben. Das Gepäck wird von Bahnbediensteten in den oder die Gepäckwagen verladen.

Meist in den Tagesrandlagen (seltener während des Tages) kann ein Postwagen dem Zug beigestellt werden. Normalerweise läuft dieser hinter der Zuglok, denn er darf nicht von Bahnpersonal betreten werden. Die Post achtet streng darauf, dass nur Postbeamte mit dem Postgut in Berührung kommen!

Letzte Änderung: 10.04.2011                              Impressum, Contact, Copyright 2010